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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Muss mein Arbeitgeber 2 zahlen?

    Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber bestimmte Zahlungen leisten muss, je nach den geltenden Arbeitsgesetzen und den Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags. Dies könnte beispielsweise die Zahlung von Lohn, Gehalt, Boni, Urlaubsgeld oder Sozialleistungen umfassen. Es ist wichtig, Ihren Arbeitsvertrag und die geltenden Gesetze zu überprüfen oder sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

  • Wollen Arbeitgeber heutzutage nichts zahlen?

    Es ist nicht korrekt zu sagen, dass Arbeitgeber heutzutage nichts zahlen wollen. Die Bezahlung von Arbeitnehmern ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen angemessenen Lohn zu zahlen. Allerdings gibt es natürlich Unterschiede in der Höhe der Löhne und Gehälter je nach Branche, Unternehmen und Position.

  • Wann muss Arbeitgeber Spesen zahlen?

    Arbeitgeber müssen Spesen zahlen, wenn Arbeitnehmer beruflich bedingte Ausgaben haben, die sie nicht selbst tragen können. Dies kann beispielsweise für Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder Übernachtungskosten gelten. Es ist wichtig, dass die Spesen angemessen und nachvollziehbar sind und dass die entsprechenden Belege eingereicht werden. In vielen Fällen gibt es auch gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge, die die Zahlung von Spesen regeln. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wann muss Arbeitgeber Taxi zahlen?

    Wann muss Arbeitgeber Taxi zahlen? In der Regel ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Taxikosten für die tägliche Arbeitsstrecke seiner Mitarbeiter zu übernehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei Dienstreisen, wenn der Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeiten arbeitet oder wenn der Arbeitsplatz aufgrund von Bauarbeiten oder anderen Umständen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Taxikosten zu übernehmen. Es ist jedoch ratsam, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu überprüfen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Black, Alexandra: #dkinfografik. Geld und Finanzen

    #dkinfografik. Geld und Finanzen , Die Grundlagen zum Thema Geld und Finanzen - grafisch einzigartig erklärt! Von den Basics der Geldwirtschaft bis zum eigenen Investieren - dieses Finanzbuch macht mithilfe von übersichtlichen Illustrationen umfassendes Finanz-Know-how für Sie verständlich. Ob Finanzmarkt, staatliche Verwaltung oder Bitcoins: Durch moderne Infografiken wird selbst komplexes Wissen für jeden nachvollziehbar . Finanztipps gewünscht? Der visuelle Leitfaden zur Sprache des Geldes! - Finanzwissen kompetent aufbereitet: Anhand innovativer Grafiken und unterhaltsamer Fakten wird Ihnen in diesem Finanzbuch die ganze Finanzwelt auf eine besonders eingängige und anschauliche Art und Weise erklärt. - Wichtiges auf einen Blick verstehen: Cashflow, Anleihen, Rendite oder Inflation - so durchblicken Sie, was sich hinter diesen Finanzbegriffen verbirgt. - Mit brandneuen Infos aus der digitalen Finanzwelt: Wie wird sich der Umgang mit Geld durch digitales Zahlen und Finanzieren mit Bitcoin und Crowdfunding verändern? Wagen Sie mit diesem Finanzbuch einen Blick in die Zukunft. - Ideale Anleitung zur Maximierung des eigenen Einkommens: Die zahlreichen Tipps und Tricks geben Ihnen einen hilfreichen Leitfaden zur Geldanlage und zum nachhaltigen Investieren an die Hand. Finanzen verstehen: Lernen Sie, die Sprache des Geldes zu verstehen und sie selbst zu sprechen! , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • GENIE Taschenrechner 52 SC wissenschaftlicher Rechner, blau
    GENIE Taschenrechner 52 SC wissenschaftlicher Rechner, blau

    Der wissenschaftliche Taschenrechner ist perfekt für den Einsatz in Schule, Studium und Beruf. Er bietet eine umfangreiche Funktionalität, die dem Lehrplan für alle Schularten sowie für Berufe und Studiengänge wie Informatik und Elektrotechnik entspricht. Mit einem 10-stelligen Display, das sowohl einzeilige als auch zwei Exponenten-Darstellungen ermöglicht, und großen Tasten, die eine einfache Bedienung ermöglichen, ist der Rechner sowohl benutzerfreundlich als auch funktional. Zu den 136 Funktionen gehören unter anderem trigonometrische (Sinus, Cosinus, Tangens), logarithmische Funktionen (Logarithmus), statistische Berechnungen, sowie die Umrechnung zwischen verschiedenen Winkeleinheiten (Neugrad, Altgrad, Bogenmaß). Auch ein Zufallszahlengenerator und die Möglichkeit zur Konvertierung von Koordinaten gehören zu den praktischen Features. Für eine fehlerfreie Eingabe sorgt die Korrekturfunktion, mit der Tippfehler problemlos korrigiert werden können. Zudem ermöglicht die saldierende Speicherfunktion (M-Tasten) eine einfache Addition von gespeicherten und angezeigten Zahlen. Mit der Funktion M+ wird die Zahl im Display mit der im Speicher addiert, während MR den gespeicherten Wert anzeigt. Der Taschenrechner wird mit einer Anleitung, praktischen Rechenbeispielen und einem stabilen Hardcover-Schutzdeckel geliefert. Die Energieversorgung erfolgt über eine Batterie (inklusive), sodass er jederzeit einsatzbereit ist.

    Preis: 10.90 € | Versand*: 3.90 €
  • Canon TX-1210E Taschenrechner Desktop Display-Rechner Lila
    Canon TX-1210E Taschenrechner Desktop Display-Rechner Lila

    Canon TX-1210E. Formfaktor: Desktop, Typ: Display-Rechner. Stellen: 12 Ziffern, Textzeilen: 1 Zeilen, Display klappbar. Speicherregister: 2. Spannungskonverter. Energiequelle: Batterie/Solar. Produktfarbe: Lila

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  • Canon LS-122TS Taschenrechner Desktop Display-Rechner Grau
    Canon LS-122TS Taschenrechner Desktop Display-Rechner Grau

    Canon LS-122TS. Formfaktor: Desktop, Typ: Display-Rechner. Stellen: 12 Ziffern. Steuerberechnung, Gewinnermittlung. Energiequelle: Batterie/Solar. Produktfarbe: Grau

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  • Wann muss Arbeitgeber verpflegungspauschale zahlen?

    Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern eine Verpflegungspauschale zahlen, wenn diese auswärts tätig sind und dadurch zusätzliche Verpflegungskosten entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen sind oder auswärts übernachten müssen. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben und kann je nach Land und Dauer des Aufenthalts variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Verpflegungspauschale einhalten, um steuerliche Vorteile zu nutzen und ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung für zusätzliche Verpflegungskosten zu gewähren.

  • Wann muss Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?

    Arbeitgeber sind in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen. Die Zahlung von Urlaubsgeld ist in erster Linie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Oftmals wird Urlaubsgeld jedoch im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. In solchen Fällen kann das Urlaubsgeld verbindlich festgelegt sein. Arbeitnehmer sollten daher ihren Arbeitsvertrag und ggf. anwendbare Tarifverträge prüfen, um zu erfahren, ob sie Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts dazu geregelt ist, können Arbeitnehmer versuchen, mit ihrem Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung über die Zahlung von Urlaubsgeld zu treffen.

  • Warum zahlen Arbeitgeber ungern mehr Gehalt?

    Arbeitgeber zahlen ungern mehr Gehalt, da dies ihre Kosten erhöht und ihre Gewinnmargen beeinträchtigen kann. Zudem besteht die Sorge, dass höhere Gehälter zu einer Erhöhung der Lohnkosten insgesamt führen könnten, was wiederum zu einer Inflation oder zu Preiserhöhungen führen könnte. Schließlich möchten Arbeitgeber möglicherweise auch die Lohnstruktur und Hierarchie in ihrem Unternehmen beibehalten und keine Ungleichheit zwischen den Mitarbeitern schaffen.

  • Muss mein Arbeitgeber mir Sprit zahlen?

    Es gibt keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Kosten für Sprit zu erstatten. Die Erstattung von Fahrtkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, der Art der Tätigkeit und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu prüfen oder sich direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Erstattung von Spritkosten zu erhalten.

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